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Trotz Corona zum Zahnersatz für höheren Festzuschuss

Kassenpatienten, die ihren Anspruch auf den höheren Festzuschuss nicht verlieren möchte, müssen einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt. Kinder und Jugendliche müssen sich sogar zwei Mal im Jahr beim Zahnarzt vorstellen.

Stempeln lassen, Bonus einstreichen

Der Zahnarzt dokumentiert die Vorsorgeuntersuchungen bzw. professionelle Zahnreinigungen in Form eines Stempels im so genannten Bonusheft. Gesetzlich Versicherte erhalten für ein über 5 Jahre lückenlos geführtes Heft einen um 10% höheren Festzuschuss. Bei 10 Jahren sind es sogar 15% mehr. Hat man den Zahnarzttermin in einem Jahr versäumt, kann ein Untersuchungstermin ab dann nicht mehr angerechnet werden: Man startet mit dem Bonusheft wieder von vorne.

Corona-Pandemie: Kasse hat Nachsicht

Durch die Covid-19-Pandemie haben sich die bisher unumstößlichen Regeln etwas gelockert: auch wenn in einem Jahr keine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt erfolgt ist, kann in Ausnahmefällen trotzdem ein erhöhter Festzuschuss zum Zahnersatz gewährt werden. Was „Ausnahmefälle“ sind, entscheidet die Krankenkasse.

Zahnarzttermin vereinbaren, Bonus sichern

Wer seinen Festzuschuss-Bonus nicht riskieren möchte, hat noch Zeit, bis zum Ende des Jahres einen Vorsorgetermin bei seinem Zahnarzt auszumachen. Die besonders hohen Hygiene- und Desinfektionsstandards in Zahnarztpraxen minimieren das Risiko in Bezug auf eine Ansteckung mit Covid-19.