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Tierärzte bekommen für Zahnbehandlungen mehr Geld als Zahnärzte

Die Zahnärzteschaft fühlt sich von der Politik verspottet: Seit 35 Jahren gibt es das gleiche Geld für Zahnbehandlungen und nun müssen sich Zahnärzte damit abfinden, dass der Staat den Tierärzten mehr Geld für Zahnbehandlungen zubilligt, als es für die gleichen Leistungen am Menschen gibt.

Politik bremst über Jahrzehnte die Vergütung für Ärzte und Zahnärzte

Bei der Abrechnung unterliegt der Zahnarzt der so genannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Durch diese Gebührenordnung ist festgelegt, wie viel Geld er für Zahnbehandlungen berechnen darf. Das gleiche Konzept gilt auch für Allgemeinmediziner (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) und Tierärzte (Gebührenordnung für Tierärzte, GOT). Es ist vorgesehen, dass die Honorierung vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst wird, denn auch der Zahnarzt ist von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten betroffen. Auch Lohnerhöhungen müssen für Angestellte im Gesundheitssystem (z.B. Arzt- und Zahnarzthelferinnen) tragbar bleiben.

Der Zahnarzt bekommt seit 36 Jahren den gleichen Lohn

Der Großteil der Positionen der GOZ wurden seit 1987 nicht mehr verändert, was angesichts der enorm gestiegenen Kosten in allen Lebensbereichen und der Inflation fast unvorstellbar ist. Ebenso die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): sie stammt noch aus dem letzen Jahrtausend (1996). Während die Bundesregierung eine Anpassung der Entlohnung für Zahnärzte verweigert, stimmte sie unlängst einer Erhöhung der Gebühren für Tierärzte zu. Die Zahnreinigung eines Vierbeiners wird seitdem rund 200% höher vergütet, als die Zahnreinigung bei einem Menschen, eine unmissverständliche Degradierung der Zahnärzteschaft.

Für das Ziehen eines Zahns bekommt der Tierarzt doppelt so viel Geld

Der Zahnarzt bekommt für das Zahnziehen 9,05€, der Tierarzt 20,52€. Was gibt es heutzutage für 9€? Man rechne mal: Eine modern ausgestattete Praxis, erleuchtet und beheizt, eingehaltene (strenge) Hygienerichtlinien, ausgebildetes Personal und so weiter. Man braucht auch nicht denken, dass Angestellte einer Zahnarztpraxis auf eine regelmäßige Lohnerhöhung verzichten, nur weil ihr Chef keine bekommt. Mieten, medizinische Geräte, Kreditraten usw.: alles wird stetig teurer. Es sind aber nicht nur die erbrachten Leistungen des Zahnarztes, die schlecht honoriert werden. Auch seine Freizeit ist dem Staat weniger wert: Eine Notdienstpauschale darf der Zahnarzt erst nach 22 Uhr berechnen. Für seinen Einsatz zur späten Stunde erhält er ganze 24,13€. Der Tierarzt darf die Pauschale übrigens schon ab 18 Uhr verlangen und 50€ abrechnen.

Wann ist Schluss mit Ungerechtigkeit, lieber Staat?

Der Tierarzt muss seine Praxis am Laufen halten und steigende Kosten bedienen, gar keine Frage. Eine Anpassung der GOT ist nur fair. Wieso hier aber vom Gesetzgeber eingelenkt wurde, während Ärzte und Zahnärzte weiter hingehalten werden, ist nicht nur unverständlich, es ist an Respektlosigkeit kaum zu übertreffen.