Parodontalstatus

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Die Fragen in unserem Parodontose-Selbsttest sind so gewählt, dass Sie sie entweder direkt oder mit Hilfe eines Spiegels leicht beantworten können. So können Sie sich schnell über Ihr persönliches Parodontitis-Risiko informieren. Zur 1. Frage.

Parodontalstatus

Der Parodontalstatus ist die detaillierte Dokumentation des Zahnbett-Befundes für jeden einzelnen Zahn. In Deutschland wird er als Antragsformular genutzt, um die Kosten für eine Parodontosebehandlung von der Krankenkasse übernehmen zu lassen (Antrag auf Parorontosebehandlung, “PA-Antrag“). Da im Parodontalstatus alle Untersuchungsergebnisse (Taschentiefen, BOP, Attachmentverlust, Zahnlockerung, etc.) zusammengefasst, und für jeden Zahn ein Behandlungskonzept und die Prognose festgelegt werden. Es macht schließlich einen Unterschied, ob ein Zahn nur eine Taschentiefe von 3 oder 8 mm mit entsprechendem Knochenabbau hat.

Während man sich mit dem PSI (Parodontale-Screening-Index) einen Überblick über die Behandlungsbedürftigkeit schaffen kann, dokumentiert der Parodontalstatus alle Befunde über jeden Zahn. Hierdurch kann sowohl die Therapiebedürftigkeit, als auch das beste Therapiekonzept festgelegt werden. Dazu erhält man eine Vergleichsmöglichkeit im Recall.

PA-Antrag
Parodontalstatus Blatt 1: Behandlungsplan
PA-Status
Parodontalstatus Blatt 2: Befunde der einzelnen Zähne

Attachementverlust und Taschentiefen von jedem Zahn

Um den Knochenabbau und die Entzündungsaktivität klinisch zu dokumentieren ist die Parodontalsonde das wichtigste Untersuchungsinstrument. Durch das Addieren der gemessenen Rezession (Zahnfleischrückgang) und der Taschentiefe (parodontale Sondierungstiefe) erhält man den sogenannten klinischen Attachmentverlust, d.h. der Gesamtverlust des Zahnhalteapparates an der gemessenen Stelle.

Krankengeschichte

Dokumentation von beisherigen Zahnverlusten, Zahnwanderungen, negativen Faktoren wie Rauchen oder Risikoerkrankungen wie Diabetes mellitus, und vorausgegangene Parodontosebehandlungen.

Furkationsbefall

Als Furkation (griechisch für Gabelung) wird der Bereich bei einem mehrwurzeligen Zahn bezeichnet, an dem sich die einteilige Zahnkrone in die einzelnen Wurzeln aufgabelt. Bei zweiwurzeligen Zähnen redet man von Bifurkation, bei dreiwurzeligen Zähnen (Oberkiefer-Backenzähne) von Trifurkation. Diese Aufteilungsstelle ist bei einem gesunden Zahn komplett von Knochen ummantelt. Bei erheblichem Knochenverlust durch eine Parodontitis kann es dazu kommen, dass diese Gabelungsstelle nicht mehr durch Knochen bedeckt ist. Es entsteht ein Schlupfwinkel zwischen den Wurzeln, ein sogenannter Furkationsbefall. Therapeutisch, pfelgerisch und prognostisch ist das sehr ungünstig. Mehr zum Furkationsbefall.

Zahnlockerung

Die Zahnlockerung ist ein Zeichen für einen so weit fortgeschrittenen Knochenverlust, dass der stabile Halt des Zahnes beeinträchtigt ist. Man Unterscheidet die Lockerungsgrade der Zähne nach Schweregrad in I-IV:

  • I fühlbar (Fingerdruck)
  • II fühlbar und sichtbar (Fingerdruck)
  • III auf Zungendruck, auch axiale/vertikale Beweglichkeit

Blutung ausgelöst durch Sondieren (BOP)

Auf Grund von größerer Gefäßdichte ist bei einer Zahnfleischentzündung eine erhöhte Blutungsneigung auf Sondierung (BOP) die Folge. Hierbei muss unterschieden werden, ob die Blutung aus dem oberen Bereich des Zahnfleisches kommt, was schon bei einer oberflächliche Gingivitis der Fall wäre, oder aus einer tiefen Tasche kommt, was auf Parodontitis schließen lässt.

Bei Rauchern sind Aussagen in Bezug auf den akuten Entzündungszustand schwierig, denn die Blutungsneigung ist sehr stark herabgesetzt, trotz entzündlichem Zustand.

Zahnvitalität

Die Überprüfung der Sensibilität des Zahnnerven (Zahnpulpa) wird üblicherweise mit Kälte vorgenommen; man kann aber auch Wärme als Reiz verwenden. Die Aussagekraft für die parodontale Gesundheit ist zwar gering, aber die Erkenntins, ob ein Zahn abgestorben ist, eine behandlunsgbdürftige Wurzelentzündung oder eine Paro-Endo-Läsion vorliegt, spielt für den Behandlunsgerfolg im Sinne eines Zahnerhalts ein Rolle.

Da die kassenrechtliche Behandlung von Zähnen auch wirtschaftlichen Kriterien zugrunde liegt, ist die Gesamtprognose eines Zahn für die Kostenübernahme der Behandlung von Bedeutung. Der Vitalitätstest alleine hat hier nicht genügend Aussagekraft. Röntgenbilder sind nötig, um die Diagnose zu präzisieren.

Beurteilung von Füllungen und Zahnersatz

Für einen Gesamtüberblick über den Zustand des Gebisses, benötigt es auch Informationen zu Risikofaktoren wie schlechte Füllungen oder schlecht sitzende Kronen und Prothesen.

Der erstellte Parodontalstatus wird der Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenübernahme der Behandlung übermittelt. Erst nach Genehmigung kann die Therapie erfolgen. Die Krankekasse hält sich vor, in zweifelhaften Fällen einen Gutachter einzuschalten, der über die Notwendigkeit oder auch Sinnlosigkeit (bei hoffnungslosen Zähnen) der geplanten Behandlung urteilen darf.

Quellen:
KZBV Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMVZ) Anlage 10a/b, 16
KZV Ratgeber Band III -Abrechnung, Anlage zum BMVZ §14; Richtlinien für die systematische Behandlung von Parodontopathien

Bildnachweis: Parodontalstatus der KZBV

Quellen:
KZBV Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMVZ) Anlage 10a/b, 16
KZV Ratgeber Band III -Abrechnung, Anlage zum BMVZ §14; Richtlinien für die systematische Behandlung von Parodontopathien

Bildnachweis: Parodontalstatus der KZBV