Categories
News

Parodontitisrisiko: muss bei Übergewicht aufgeklärt werden?

Der Patient hat einen Anspruch auf umfassende Aufklärung (siehe § 630 e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Im Gesetz steht, Zitat Satz (1) „… Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie ….“

Der Patient hat einen Anspruch auf umfassende Aufklärung (siehe § 630 e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Im Gesetz steht, Zitat Satz (1) „… Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie ….“
Die Aufklärungspflichten im Rahmen eines Risikoscreening (Überblick mittels Analyse der Risiken) durch den Zahnarzt (J Public Health Dent 2012; 72: 28–35) könnten nun im Zusammenhang mit einer aktuellen Meldung womöglich noch weiter in den Bereich der Allgemeinmedizin ausgeweitet werden. Anlass dazu gibt ein Artikel im RDH Magazin, in dem über die Risikofaktoren einer Parodontitis wie Rauchen und auch Fettleibigkeit berichtet wird. Bekannt ist, dass die Aufgabe der Rauchgewohnheiten langfristig zu einer Reduktion des Risikos führt, an Parodontitis zu erkranken. Die Autoren berichten jedoch auch, dass das Parodontitisrisiko auch mittels Gewichtsreduktion vermindert werden kann. Ebenfalls behaupten die Autoren, dass bei fettleibigen Menschen die Ergebnisse der Parodontitisbehandlung „sub-optimal“ sein würden. Schlussfolgernd könnte man also denken, dass die Diät das Ergebnis der PA-Behandlung verbessern würde.
Auch wenn diese Aussage bis jetzt nur durch einen Level Evidence 5 (CEBM) untermauert werden kann (dass heißt, dass diese Aussage „nur“ von Experten getroffen wurde und daher bis dato keine ausreichende wissenschaftliche Datenlage für diese Aussage existiert), ist diese Schlussfolgerung eingängig und wird in der allgemeinen Presse kursieren.
Doch erst nach zusätzlichen wissenschaftliche Untersuchungen zur Unterstützung dieser Expertenmeinung könnte es sein, dass Zahnärzte im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht den BMI in den allgemeinmedizinischen Patientenfragebogen aufnehmen werden. Die medizinische Aufklärung der Patienten würde dann mit dem Hinweis auf die Aufnahme einer Diät mit dem Ziel der Reduktion ihres Risikos an Parodontitis zu erkranken oder zur Verbesserung der Ergebnisse einer Parodontalbehandlung stattfinden.

Quelle: 
McCauley S. RDH Magazine 2014; December 18; DOI: 10.1038/sj.bdj.2015.121