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Kasse zahlt nun professionelle Zahnreinigung bei Parodontose

Durch die Anpassung der Behandlungsrichtlinien für Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinien) an den neusten Stand der Wissenschaft, wird sich für gesetzlich versicherte Parodontosepatienten und Zahnärzte vieles verbessern.

Das Problem „Parodontitis“ anders angehen

Bislang hat die Kasse zwar die Kosten für die Parodontosebehandlung übernommen, darüber hinaus sich aber nicht an den Kosten der Nachsorge beteiligt. Die entzündliche Zahnbetterkrankung ist aber eine chronische Erkrankung, die ohne Betreuung fortschreitet. Daher ist die Nachsorge ein entscheidender Faktor, wenn man die Volkskrankheit besiegen möchte. Durch die Reformation des Behandlungskonzeptes, ist die Nachsorge künftig Teil der Therapie. Und das über mindestens zwei Jahre.

Sicherung des Behandlungserfolgs durch „UPT“

Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ergänzt die antiinfektiöse und gegebenenfalls chirurgische Behandlung. Dazu gehört die Aufklärung und Motivation des Patienten, bei der Zahnpflege „am Ball zu bleiben“ und ihn dabei zu unterstützen. Ein Meilenstein ist die künftige Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung (PZR) von Parodontosepatienten. Ein „Luxus“ den sich viele gesetzlich Versicherte nicht leisten können, der jedoch essenziell für den Erfolg der Behandlung ist. Besonders für Menschen, die ihrer Zahnpflege nur bedingt nachkommen können (zum Beispiel krankheitsbedingt), trägt diese Entscheidung zu einer besseren Gesundheit nicht nur der Zähne bei.

Was umfasst die PAR-Behandlung?

Die UPT umfasst eine Mundhygienekontrolle und wenn nötig eine Mundhygieneunterweisung. Außerdem die vollständige Reinigung aller Zähne von Biofilmen und Belägen. Je nach Grad der Erkrankung werden erneut die Sondierungstiefen der Zahnfleischtaschen gemessen, das Sondierungsbluten überwacht und bei Bedarf eine erneute subgingivale Instrumentierung an den betroffenen Zähnen durchgeführt. Der Parodontalzustand soll innerhalb der zwei Jahre regelmäßig untersucht werden. Die Häufigkeit ist dabei abhängig vom Befund des Schweregrades der Parodontose bei Ersterhebung zu Beginn der Therapie und liegt zwischen ein- und dreimal pro Jahr. Sollte die Behandlungsdauer von zwei Jahren nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der UPT. Voraussetzung dafür ist die Genehmigung der Krankenkasse.

Die eigene Krankheit besser verstehen

Versicherte haben mit der UPT über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase einen Anspruch auf eine strukturierte und individuelle Nachsorge. Durch die ausführliche Beratung der Patienten durch ihren Zahnarzt und die Unterstützung während der Therapie, wird sich ein größeres Bewusstsein für die Volkskrankheit Parodontitis und ihre (schweren) gesundheitlichen Folgen erhofft. So kann man die entzündliche Zahnbetterkrankung eindämmen.
Quelle: KZBV