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Jameda: Warnen vor Ärzten mit Fake-Bewertungen zulässig

Schon oft wurde in der Presse über Gerichtsurteile im Zusammenhang mit dem Ärztebewertungsportal Jameda berichtet. Meist ging es um Mediziner, die negative Bewertungen gelöscht haben wollten, oder die gegen ihren Willen im Portal gelistet wurden. Bei diesem Rechtsstreit ging es um einen Zahnarzt, der vom Bewertungsportal mit einem Warnhinweis für möglichen Bewertungspfusch versehen wurde, da er seine auffällig vielen Positivbewertungen keinen Patienten zuweisen konnte oder wollte.

Jameda straft Manipulationsverdacht neuerdings ab

Das Profil des Zahnarztes wurde mit einen dezenten Warnhinweis gekennzeichnet. So sollten Suchende über eine mögliche Manipulation aufgeklärt werden. Von Seiten Jamedas hieß es dazu vor Gericht „das Nutzerinteresse muss gewahrt werden“. Offenbar legt das Unternehmen großen Wert darauf, dass seine Nutzer unter keinen Umständen manipuliert werden. Der gedemütigte Arzt verklagte Jameda daraufhin. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies seine Klage in zweiter Instanz ab und lies Jameda bei dem Warnhinweis freie Hand.

Ist Jameda das Nutzerinteresse nun wichtiger als Profit?

Bei Rechtsstreitigkeiten fand sich das Bewertungsportal mit seiner Geschäftspolitik zumeist in der Rolle des Unsympathen wieder. Zahlende Kunden wurden gegenüber Nicht-Mitgliedern klar bevorzugt und der Wettbewerb auf diverse Arten manipuliert. Für den Nutzer ist nicht erkennbar, ob die von Jameda vorgeschlagenen Ärzte auch tatsächlich gut sind, oder für ihre Präsenz gezahlt haben. Der vorliegende Fall wird jedenfalls vom Bewertungsportal genutzt, um das Image aufzupolieren: Auf ihrer Webseite liest man „ein weiterer Sieg vor Gericht“ und „Jamedas Kampf gegen Fake-Bewertungen“.

Schlecht bewertet = Schlechter Arzt?

Suchenden bekommen bei Jameda Mediziner anhand ihrer Bewertungen aufgelistet. Durch eine deutliche Markierung zeichnen sich die top-bewerteten Ärzte von ihren weniger gut bewerteten Konkurrenten ab. Top Noten durch viele positive Bewertungen sind auf dem Bewertungsportal jedoch nicht selten oder gar ein Kriterium für einen guten Mediziner. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Ärzte für den astreinen Internetauftritt schonmal nachhelfen: Eigens dafür gibt es Agenturen, die gegen Bezahlung reihenweise Positivbewertungen erstellen, in denen der jeweilige Arzt in den höchsten Tönen gelobt wird. Offiziell ist das selbstverständlich wettbewerbswidrig und verboten.

Woher kommt Jamedas Empörung über Fake-Bewertungen?

Jamedas Chef betonte im Namen des Unternehmens die „Nulltoleranz-Politik gegen jegliche Manipulationsversuche“. Es kann davon ausgegangen werden, dass es mehr als nur einen Mediziner gibt, der Fake-Bewertungen eingekauft haben könnte. Daher stellt sich die Frage: Brandmarkt Jameda nun jeden Arzt mit Positivbewertungen zweifelhaften Ursprungs? Der Konkurrenzkampf wurde vom Bewertungsportal selbst geschaffen. Ob nun dezente Warnhinweise dem Nutzer die Übersicht erleichtern, wer weiß.

Quelle: OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 19.11.2020, Az. 16 W 37/20 ,  Jameda