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Das Parodontose-Forum: Hilfe bei Fragen zur Parodontitis

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PAR Antrag bei der Krankenkasse

Meine Frage zum Vorgehen beim PAR Antrag:

Die ZA Praxis gibt doch da zunächst den Zustand (Röntgenbild, Taschentiefen, Beweglichkeit, ggf Fotos) aller Zähne an und stellt den Antrag erstmal unkommentiert generell für das ganze Gebiß (mit Taschen > 3,5mm) ?
Sollte der Gutachter der KK der Meinung sein, dass Zähne "nicht erhaltungswürdig" seien (wegen Knochenrückgang), dann lehnt die KK im Nachhinein dann eben einzelne Zähne ab und zahlt nur anteilig, oder?
Wenn ich als Patient das erklärt haben will, weil ich die Entscheidung nicht nachvollziehn kann, kann ich selbst den Gutachter der KK befragen?

LG, Karline

Guten Tag,
Einspruch gegen die Entscheidung des Gutachters der KK kann nur Ihr Zahnarzt einlegen. Dann geht das zum Obergutachter.
Sie haben jedoch die Option Behandlungen auf Wunsch (privat) durchführen zu lassen.
mfg
Wolff

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Wer entscheidet eigentlich über die sogenannte Erhaltungswürdigkeit / Wirtschaftlichkeit?

Macht das bereits der Zahnarzt wenn er den Antrag stellt und den PAR Status für jeden Zahn dokumentiert? (d.h. bei Grenzfällen, wie zum Bsp. zwar starker Knochenabbau aber sehr fest im Kiefer stehender gesunder Backenzahn, käme es dann darauf an, ob er im Sinne des Patienten beantragt 😉 oder extrem streng ist und man dann das halbe Gebiß selber zahlen muß)

Oder kann der Zahnarzt erstmal pauschal alle Zähne beantragen und die GV und deren Gtuachter sagen dann schon, welche sie zahlen und welche nicht?

LG, Karline

Natürlich sollte Ihr Zahnarzt über die Erhaltungswürdigkeit Ihrer Zähne urteilen. Dass er Zähne als nicht erhaltungswürdig einstuft, um an den Zähne privat abzurechnen, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Zahnersatz ist wirtschaftlich deutlich interessanter als Zahnerhalt.
mfg