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Das Parodontose-Forum: Hilfe bei Fragen zur Parodontitis

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Messung der Zahntaschen privat bezahlen?

Hallo,
ist es üblich, dass Zahnärzte die Zahntaschenmessung dem Patienten in Rechnung stellen, anstatt es bei der KK einzureichen?

Nachdem schon nicht der Zahnarzt sondern die Dame der Zahnprophylaxe meine Parodontosebehandlung (mit Laser) durchgeführt hat (alles insges. bereits über 800 €), soll ich nun noch insgesamt 40 € für die Messung der Taschen vor und nach der Behandlung privat zahlen.
Ich habe zwar kurz zuvor bei einem anderen Zahnarzt die Messung durchführen lassen, bin dann zu dem jetzigen Zahnarzt gewechselt u. die Messung (vor der Behandlung) wurde dann erneut durchgeführt.
Da die KK diese Messungen aber nur alle 2 Jahre erstattet, müsste ich die erste Messung wahrscheinl. tatsächlich selbst bezahlen - zumindest aber die Messung NACH der Behandlung würde die KK dann aber wieder erstatten, wenn der Zahnarzt es denn nur beantragen würde - was er aber lt. meiner KK NICHT gemacht hat....

Da ja nicht der Zahnarzt meine Parodontosebehandlung durchgeführt hat, sondern die Dame der Zahnprophylaxe, denke ich, dass es für die Praxis vielleicht als eine private Leistung gewertet wird, die man gar nicht über die KK abrechnen kann?

Ansonsten würde ich den Termin für die 2. Zahntaschenmessung gerne absagen, da mich die Ergebnisse sowieso nicht interessieren, da beide Zahnarztpraxen (innerhalb von nur 4 Wochen) unterschiedliche Taschentiefen von jeweils 2 mm(!) gemessen hatten und ich wohl sowieso die Zahnfleisch-OP benötige, da ich derzeit bereits wieder Zahnfleischentzündungen habe.
Oder ist die 2. Taschentiefemessung "Pflicht"?

hallo,
das messen der taschentiefen (psi) kann man nur alle 2 jahre abrechnen. das hat er möglicherweise schon vor der behandlung gemacht und kann es dann nicht noch einmal. inwiefern das messen von bedeutung ist (ja/nein parodontaltherapie) ist schwer zu sagen. eine pflicht für die werte gibt es nur für den antrag auf paodontosebehandlung.
auch eine paodontosebehandlung mit laser kann man nicht über die kk abrechnen. grundsätzlich müssen sie aber bei jeder privaten rechnungsstellung vorab über die kosten schriftlich informiert werden.
gruß
b. zahedi

...vielen Dank für die Antwort!

Ich bin schon über die Kosten informiert worden bzw. habe einen Kostenvoranschlag erhalten...

Ich kenne es aus meinen Parodontosebehandlungen der letzten Jahre auch so, dass sowohl VOR (was ja jetzt auch schon geschehen ist) als auch NACH der Behandlung kostenlos gemessen wurde. Das zahlt auch die KK (im Rahmen des eingeschickten Behandlungsplanes), welches mir die KK auch so bestätige u. angeblich könne der Zahnarzt es auch jetzt sogar noch telefonisch nachreichen...

Darum finde ich es um so unverständlicher, dass der Zahnarzt nicht die Kosten für den Patienten minimiert und es einfach bei der KK einreicht...

da bin ich ganz bei ihnen.